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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einbeziehung der AGB

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisbase Gelhardt geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

 

Die Abgabe ihrer Anmeldung stellt eine Anfrage an die Tennisbase Gelhardt zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die Tennisbase Gelhardt ist in der Annahme des Angebots frei. Bei einem Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Verträge findet nicht statt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz und Hallenordnung des jeweiligen Vereins sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

 

3. Training

 

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschaft, Gruppen und Einzeltraining. Die Tennisbase Gelhardt teilt die Gruppen nach Spielstärke und Alter ein. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Die Einteilung der Trainer bleibt der Tennisbase Gelhardt vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, ist es der Tennisbase Gelhardt auch während der Saison gestattet, einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw Vertretungsunterricht zu erteilen. 

Auf die Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen.

Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Gruppenänderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen.

Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar.

 

4. Trainingsdurchführung

 

Eine Trainingseinheit beträgt 60,90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt die erforderliche Platzpflege.

Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit dem Bodenbelag entsprechenden Tennisschuhe angetreten werden.

Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen müssen dem jeweiligen Trainer vor Beginn der Trainingsstunde ausdrücklich mitgeteilt werden.

Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

 

5. Trainingskosten

 

Die Entrichtung der Trainingskosten für den Vertragszeitraum erfolgt entweder per Lastschrifteinzug oder nach Rechnungserhalt. Der erforderliche Gesamtbetrag kann auf Wunsch in 2 Raten für Sommer (Mai und Juli) und für Winter (Oktober und Januar) gezahlt werden.

Gültig sind immer die vereinbarten Gesamtpreise.

In diesem Gesamtpreis sind die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültige Umsatzsteuer und das Trainingsmaterial enthalten.

 

6. Ausgefallene Stunden

 

Im Rahmen des Mannschaft- oder Gruppentraining versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden. Gemäß § 615 BGB entfällt unsere Leistungspflicht. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. 

Sofern vereinbarte Trainingstermine bzgl Einzeltraining nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisbase Gelhardt unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Andernfalls entfällt die Leistungspflicht der Tennisbase Gelhardt, ihr Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.

Trainingseinheiten, die durch den Trainer abgesagt werden mussten, werden nach Möglichkeit von einem Ersatztrainer übernommen oder es wird ein Nachholtermin vereinbart.

Falls beide Optionen nicht möglich sind, so werden die Kosten zurückerstattet bzw nicht in Rechnung gestellt.

 

7. Ausschluss vom Training

 

Aus disziplinarischen Gründen kann ein Trainings bzw Kursteilnehmer befristet oder ganz von der Betreuung ausgeschlossen werden. Eine Beitragsrückerstattung besteht weder in diesem Fall, noch wenn der Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotene Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.

 

8. Aufsicht bei Minderjährigen 

 

Die Aufsichtspflicht der Trainer der Tennisbase Gelhardt für minderjährige Kinder beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Von Seiten der Trainer der Tennisbase Gelhardt außerhalb des Trainings keine Haftung übernommen. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, das die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Training nahtlos gewährleistet ist.

Die Erziehungsberechtigten informieren ihr(e) Kind(er), das sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. Die Trainer der Tennisbase Gelhardt übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

9. Haftung

 

Die Haftung der Tennisbase Gelhardt für etwaige Schäden, die einem Trainingsteilnehmenden im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb gleicher Art entstehen, beschränkt sich auf alle Fälle des Vorsatzes bzw. Grober Fahrlässigkeit.

 

10. Allgemeine Geltungsregel

 

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten die Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen unwirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.

 

11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial

 

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei jähren aufzubewahren. 

Die Tennisbase ist berechtigt, Bilder, Titel, Medienartikel, Erfolge, Namen etc der Trainingsteilnehmenden ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden.

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